Ausstellerinfos

Ein ansprechender Markt mit individuellen handwerklichen Produkten lebt von einem wertigen Gesamteindruck und der Qualität der angebotenen Waren. Nachstehend finden sie die Zulassungsvoraussetzungen und weitere wichtige Informationen für Aussteller. Bitte lesen Sie für einen reibungslosen Marktablauf vor der Anmeldung die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Anmeldeformulars durch.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zulassungsvoraussetzungen?

Voraussetzung für die Zulassung als Aussteller ist die professionelle Beschäftigung als Kunsthandwerker im handwerklichen Bereich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie viele Aussteller hat der Markt und welche Branchen stellen aus??

Ca. 100 Aussteller

Markt- sowie und Auf- und Abbauzeiten??

Aufbau ist freitags von 8.00 bis 15.30 Uhr
Die Mindestmarktzeiten sind:
Freitag von 16.00 bis 19.30 Uhr
Samstag von 10.00 bis 19.30 Uhr
Sonntag von 11.00 bis 18.00 Uhr
(Gastronomie und Rahmenprogramm ggf. bis max. 23.00 Uhr – außer Sonntag).
In dieser Zeit muss der Stand ausreichend besetzt sein. Vorbereitungen zur Öffnung bzw. Schließung des Standes haben in den o. g. Auf- und Abbauzeiten zu erfolgen.
Abbau ist sonntags von 18.00 bis 22.00 Uhr

Parkplätze für Aussteller??

Fahrzeuge dürfen während des Marktgeschehens nicht auf der Schloßstraße geparkt werden. Der Veranstalter stellt nach Möglichkeit einen Ausstellerparkplatz ab Freitag 16:00 zur Verfügung. Dieser muss entsprechend bei der Anmeldung gebucht werden.

Wann bekomme ich eine Zu- oder Absage??

Das Datum für die Zu- oder Absage zur Teilnahme am Markt erhalten sie nach der Anmeldung.

Kann ich mir einen Standplatz aussuchen??

Eine freie Platzwahl ist nicht möglich. Standplatzwünsche können bei der Anmeldung genannt werden und es wird versucht diese zu berücksichtigen. Die endgültige Zulassung und Platzzuweisung erfolgen durch den Veranstalter. Konkurrenzlosigkeit oder Ausschluss darf weder gefordert noch vom Veranstalter zugesagt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Standlage der Konkurrenz.

Wie erfolgt die Versorgung mit Wasser und Strom??

Der Standbetreiber hat für ausreichendes Anschlussmaterial für Strom (Kabeltrommel) und ggf. Wasser zu sorgen. Die Versorgungsleitungen sind ausreichend zu sichern (z. B. Stolperschutz).

Wer ist der Veranstalter und Ansprechpartner??

Der Kunsthandwerkermarkt Koblenz ist eine Initiative City-Arbeitskreis Schloßstraße e.V. in Zusammenarbeit mit der Koblenz-Stadtmarketing GmbH.
Veranstalter: City-Arbeitskreis Schloßstraße e.V., Schloßstraße 47, 56068 Koblenz
Ansprechpartner: Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@kunsthandwerkermarkt-koblenz.de

Wer übernimmt die Haftung?

Der Versicherungsnachweis über die Haftpflicht für ambulantes Gewerbe ist am Stand mitzuführen. Ohne Versicherungsnachweis wird kein Standplatz zugewiesen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Aktionen von Anliegern und Ausstellern, soweit die Versicherung nicht von der Haftpflicht der ansässigen Geschäftsinhaber getragen wird. Der City-Arbeitskreis übernimmt keine Haftung für Schäden an und durch Dritte/n sowie durch höhere Gewalt. Der Standbetreiber übernimmt das volle Haftungsrisiko, insbesondere bei Nichtbeachtung von Anweisungen des Veranstalters (z. B. bzgl. Notspur, Lautstärke, Sicherung von Versorgungsleitungen etc.).