Ausstellerinfos

Der Koblenzer Kunsthandwerkermarkt findet vom 19.09 – 21.09.2025 zusammenhängend in der Schloßstraße, im Schloßrondell (Neustadt) und auf dem Schloßvorplatz statt.

Wie erstmals im Vorjahr wird der Markt auch 2025 wieder im Bereich des Schloßrondells mit einem Angebot für Familien stattfinden und von einem gastronomischen Angebot begleitet. Ein ansprechender Markt mit individuellen handwerklichen Produkten lebt von einem wertigen Gesamteindruck und der Qualität der angebotenen Waren aus verschiedenen Branchen.

Kunsthandwerkermärkte finanzieren sich meist durch die Standgelder der teilnehmenden Aussteller und dies ist auch beim Markt in Koblenz der Fall. Neben den allgemeine gestiegenen Preisen sowie den in den letzten Jahren erheblich gestiegenen bzw. zusätzlichen Sicherheitskosten, ist die Organisation eines Marktes im öffentlichen Raum grundsätzlich sehr aufwändig. Wir als Veranstalter kümmern uns bei Vorbereitung und Durchführung unter anderem um die Planung, Genehmigung, Bereitstellung von Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung, Toiletten, An-, Ab- und Ummeldung der Aussteller, Bearbeitung von Nachfragen, Zuordnung und Umlegung der jeweiligen Standplätze, Einzeichnung der Stände, Sperrung des Marktbereichs und vieles mehr. Des Weiteren wird die Gesamtveranstaltung Schängelmarkt und der Kunsthandwerkermarkt regional und überregional beworben was die Anziehungskraft eines der größten Kunsthandwerkermärke in Rheinland-Pfalz auf einem hohen Niveau halten soll. Manche Veranstalter werben mit niedrigen Gebühren und erheben dann z.B. zusätzlich Abfall-, Bewachungs-, Stornogebühren, etc. Wir als Veranstalter des Koblenzer Kunsthandwerkermarktes haben keine unerwarteten, versteckte oder ungefähren Kosten. Die Kosten sind bei der Anmeldung bzw. Bewerbung ersichtlich. Für Fragen stehen wir gerne unter info@kunsthandwerkermarkt-koblenz.de zur Verfügung.

Nachstehend findest Du die Zulassungsvoraussetzungen und weitere wichtige Informationen für Aussteller. Die individuellen Gebühren werden im Anmeldeformular berechnet und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ können vor Beendigung des Anmeldevorgangs eingesehen werden. Eine Anmeldung ist ausschließlich über das Anmeldeformular auf dieser Website möglich.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zulassungsvoraussetzungen?

Der Kunsthandwerkermarkt ist vorrangig für Aussteller gedacht, welche der professionellen Beschäftigung als Künstler oder Kunsthandwerker im handwerklichen Bereich nachgehen. Grundsätzlich muss eine selbständige Tätigkeit vorliegen deren Nachweis bei der Anmeldung hochgeladen werden muss. Private Anbieter können nicht teilnehmen. Es sollte in erster Linie nur selbst produzierte Ware aus eigener Werkstatt ausgestellt und verkauft werden. Der Verkauf von Serienartikeln und Handelswaren muss bei der Anmeldung angegeben werden und Bedarf der individuellen Freigabe durch den Veranstalter. Es wird nach der Anmeldung generell eine Auswahl der Bewerber vorgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wer ist der Veranstalter (Kontaktdaten)?

Der Veranstalter des Kunsthandwerkermarktes in Koblenz ist ab 2025 der BID Schloßstraße Koblenz e.V.. Der Verein ist die Interessenvertretung der Eigentümer und Gewerbetreibenden in der Schloßstraße und hat die Organisation des Marktes übernommen.

Veranstalter: BID Schloßstraße Koblenz e.V., Schloßstraße 2, 56068 Koblenz
Ansprechpartner: Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@kunsthandwerkermarkt-koblenz.de

(Der City-Arbeitskreis Schloßstraße e.V. und die HWK Koblenz sind keine Veranstalter. Die  Koblenz Stadtmarketing GmbH ist nicht Ansprechpartner für den Kunsthandwerkermarkt, sondern Veranstalter der Gesamtveranstaltung Schängelmarkt)

Kann ich mich nur online zum Markt anmelden bzw. bewerben?

Ja es ist ausschließlich die Onlineanmeldung über die Website möglich. Hinweis: Nur beim vollständigen Ausfüllen der Pflichtfelder ist das Anmeldeformular versendbar.

Wie viele Aussteller hat der Markt und welche Branchen stellen aus?

Ca. 100 Aussteller aus z.B. den Bereichen Holzarbeiten, Schmuck, Kleinmöbel, Bäcker, Steinmetze, Korbarbeiten, Naturfelle und viele mehr.

Markt- sowie und Auf- und Abbauzeiten?

Aufbau ist freitags von 8.00 bis 15.30 Uhr
Die Mindestmarktzeiten sind:
Freitag von 16.00 bis 19.30 Uhr
Samstag von 10.00 bis 19.30 Uhr
Sonntag von 11.00 bis 18.00 Uhr
(Gastronomie und Rahmenprogramm ggf. bis max. 23.00 Uhr – außer Sonntag).
In dieser Zeit muss der Stand ausreichend besetzt sein. Vorbereitungen zur Öffnung bzw. Schließung des Standes haben in den o. g. Auf- und Abbauzeiten zu erfolgen.
Abbau ist sonntags von 18.00 bis 22.00 Uhr

Parkplätze für Aussteller?

Fahrzeuge dürfen während des Marktgeschehens nicht auf der Schloßstraße geparkt werden. Parkplätze können bei der Anmeldung reserviert werden. Erst mit der Zusage zum Markt erfolgt auch die definitive Zusage des Parkplatzes. Bei einer Überbuchung kann es vorkommen, dass der reservierte Parkplatz mit der Zusage zum Markt storniert wird. Die genaue Örtlichkeit des Parkplatzes wird vor Ort mitgeteilt.

Kann ich während des Aufbaus das Fahrzeug im Marktbereich stehen lassen?

Ein kurzzeitiges Anhalten zum Be- und Entladen ist möglich. Das Parken zum kompletten Aufbau des Standes ist nicht möglich, da dann die Zu- und Abfahrt der anderen Standbetreiber nicht gewährleistet werden kann.

Öffentliche Parkplätze?

In der Nähe gibt es kostenpflichtige Parkhäuser und auch Parkplätze. Kostenfreie Parkmöglichkeiten müssen bitte selbst recherchiert werden.

Wann bekomme ich eine Zu- oder Absage?

Das Datum für die Zu- oder Absage zur Teilnahme am Markt wird unmittelbar nach der Anmeldung mitgeteilt.

Kann ich mir einen Standplatz aussuchen?

Eine freie Platzwahl ist nicht möglich. Wünsche zum Standplatz bzw. Standbereich können bei der Anmeldung genannt werden und es wird versucht diese zu berücksichtigen. Die endgültige Zulassung und Platzzuweisung erfolgen durch den Veranstalter. Konkurrenzlosigkeit oder Ausschluss darf weder gefordert noch vom Veranstalter zugesagt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Standlage der Konkurrenz.

Wie ist die Ausrichtung / der Aufbau der Stände?

Die offene Seite der Stände zeigt zur Straße und nicht zu den Häusern. Gewöhnlich ist die Vorderseite der Stände geöffnet und die Seiten geschlossen. Der Abstand zum Nachbarstand ist mindestens ca. 0,50 m. Meist sind die Abstände jedoch größer.

Wie erfolgt die Versorgung mit Strom?

In den Standgebühren ist der Stromanschluss mit 230 V für z.B. geringe Lasten wie Beleuchtung enthalten. Starkstrom kann bei der Anmeldung gebucht werden. Bitte ausreichendes Anschlussmaterial vom Stand bis zur Hauptversorgung mitbringen (50m Kabeltrommel). Leitungen sind ausreichend gegen Stolpern zu sichern.

Wie erfolgt die Versorgung mit Wasser?

Ein Wasseranschluss kann bei der Anmeldung gebucht werden. Bitte ausreichendes Anschlussmaterial vom Stand bis zur Hauptversorgung mitbringen (20m Trinkwasserschlauch blau. Gartenschläuche sind nicht zulässig). Leitungen sind ausreichend gegen Stolpern zu sichern. Ist ein Abwasseranschluss nötig ist dieser gesondert zu beantragen und mit dem Veranstalter abzusprechen. Eine Einleitung jeglicher Abwässer in die Kanalisation ohne Genehmigung ist verboten.

Findet der Markt auch bei schlechten Wetter statt?

Unabhängig von gewöhnlichen Wetterlagen wie z.B. Regen oder kältere Temperaturen findet der Markt statt. Bei Sturmprognosen kann es zu einer Absage des seitens der Ordnungsbehörden kommen. Siehe auch AGB

Müssen die Stände überdacht sein?

Stände sind als Zelt auszuführen. Dies um Wettereinflüsse abzuwenden und weil der Stand während der Veranstaltung nicht abgebaut werden kann.

Was wird abends abgebaut?

Nein, die Stände bleiben über Nacht stehen. Eine Einfahrt morgens oder abends um Waren anzuliefern oder abzutransportieren ist nicht möglich. Eine Haltemöglichkeit außerhalb des Marktbereichs ist nach den örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Ladezonen etc. in der Nähe möglich.

Gibt es eine nächtliche Bewachung?

Auf dem Marktgelände ist auch nachts ein Sicherheitsdienst unterwegs. Durch den Einsatz von E-Scootern und entsprechend Personal wird eine hohen Präsenz des Sicherheitsdienstes gewährleistet. Einen absoluten Schutz vor individuellem Diebstahl oder Vandalismus kann nicht zugesichert werden. Eine Bewachung erfolgt im üblichen Rahmen und garantiert keine ständige Standbewachung.

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung, welche die Risiken der Teilnahme an Märkten insbesondere die Pflichten aus den AGB abdeckt, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Markt. Dies muss bei der Anmeldung bestätigt werden. Ohne Versicherungsnachweis wird kein Standplatz zugewiesen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Aktionen von Anliegern und Ausstellern, soweit die Versicherung nicht von der Haftpflicht der ansässigen Geschäftsinhaber getragen wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an und durch Dritte/n sowie durch höhere Gewalt.

Warum steht auf der Rechnung eine Umsatzsteuer?

Der Veranstalter ist umsatzsteuerpflichtig.

Gibt es öffentliche Toiletten?

Ja auf dem Marktgelände gibt es eine kostenfreie Toilette.

Wie sind die Stornierungsbedingungen?

Bei Absagen bis zum Erhalt der Rechnung wird keine Stornogebühr berechnet. Danach ist keine Stornierung möglich.